Erstattungsjahr in der Jahresübersicht
Eine Rechnung vom Dezember, aber das Geld kommt erst im Januar, in welches Jahr gehört die Erstattung dann in der Übersicht? BeihilfeBuddy lässt dich zwischen drei Zählweisen wählen.
Das Problem
Rechnung, Einreichung und tatsächlicher Zahlungseingang liegen selten am selben Tag, gerade rund um den Jahreswechsel können mehrere Wochen oder Monate dazwischenliegen. Je nachdem, wonach du persönlich planst oder was deine PKV bzw. Beihilfestelle als maßgebliches Datum ansieht, ergeben sich unterschiedliche Antworten auf die Frage „Wie viel habe ich für 2025 erstattet bekommen?"
Die drei Zählweisen
Unter Einstellungen → Rechnungen → Erstattungsjahr zählen nach legst du fest, wonach der „Erstattet"-Block in der Jahresübersicht zählt:
- Zahlungseingang (Standard): Die Erstattung zählt zu dem Jahr, in dem das Geld tatsächlich bei dir ankam, unabhängig davon, aus welchem Jahr die Rechnung stammt.
- Rechnungsdatum: Die Erstattung zählt zum Jahr der zugrundeliegenden Rechnung, auch wenn das Geld erst später kam.
- Behandlungsdatum: Die Erstattung zählt zum Jahr des Behandlungstermins. Fehlt ein erfasstes Behandlungsdatum an der Rechnung, fällt BeihilfeBuddy automatisch auf das Rechnungsdatum zurück.
Beispiel
Eine Rechnung ist vom 20.12.2025, eingereicht und bezahlt wird sie aber erst im Januar 2026. Bei „Zahlungseingang" taucht die Erstattung in der Jahresübersicht 2026 auf, bei „Rechnungsdatum" dagegen in 2025. Wählst du „Behandlungsdatum" und die Behandlung fand bereits im November 2025 statt, zählt die Erstattung ebenfalls zu 2025.
Warum Behandlungsdatum überhaupt eine Rolle spielt
Manche private Krankenversicherungen bemessen das für sie maßgebliche Einreichungsjahr nicht nach dem Rechnungsdatum, sondern nach dem Datum der Behandlung selbst, etwa bei mehreren Sitzungen einer länger laufenden Behandlung. Wenn das für deinen Tarif zutrifft, hilft dir die Zählweise „Behandlungsdatum" dabei, deine App-Übersicht deckungsgleich mit der Zählweise deiner PKV zu halten.
Was sich dadurch nicht ändert
Die Einstellung wirkt sich ausschließlich auf den „Erstattet"-Block der Jahresübersicht aus. Die Kategorien „Eingereicht", „Ausstehend", „Nicht eingereicht" und „Noch nicht eingereicht" zählen unabhängig davon weiter nach Rechnungs- bzw. Einreichdatum, ebenso alle Fristen und Warnungen zur Verjährung.