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Beihilfe & PKV Grundlagen

Medikamenten-Festbetrag

Für viele Arzneimittel legt der Gesetzgeber einen Festbetrag fest: den Höchstbetrag, den Beihilfe und PKV als erstattungsfähig anerkennen. Kostet das Medikament mehr, trägst du die Differenz immer komplett selbst. BeihilfeBuddy kann das jetzt automatisch herausrechnen.

Festbetrag-Feld beim Anlegen eines Medikamenten-Belegs in BeihilfeBuddy
Das Feld „Festbetrag (optional)" im Abschnitt „Eigenanteile" bei Medikamenten-Belegen.

Was ist der Festbetrag?

Bei bestimmten Arzneimitteln (meist Generika mit mehreren Anbietern) gibt es einen gesetzlich festgelegten Referenzpreis, den Festbetrag. Verlangt die Apotheke mehr als diesen Betrag, sind die sogenannten Mehrkosten (die Differenz zwischen Rechnungspreis und Festbetrag) weder von der Beihilfe noch von der PKV erstattungsfähig. Das ist unabhängig vom gesetzlichen Eigenbehalt (der 10 %-Zuzahlung), der zusätzlich anfällt.

Ein Beispiel: Ein Rezept kostet 23 €, der Festbetrag liegt bei 21 €, der gesetzliche Eigenbehalt bei 5 €. Beihilfefähig sind dann nur 21 € − 5 € = 16 €. Bei 50 % Bemessungssatz ergibt das 8 € Erstattung, nicht 11,50 € (50 % von 23 €), wie man ohne Berücksichtigung des Festbetrags erwarten würde.

Wo du es findest

Beim Anlegen oder Bearbeiten eines Belegs mit der Kategorie Medikamente erscheint im Abschnitt „Eigenanteile (optional)" das Feld „Festbetrag (optional)". Es steht direkt über dem Vorschlag für die gesetzliche Zuzahlung.

Wann du es ausfüllst

Nur wenn der Apothekenpreis auf dem Rezept über dem Festbetrag liegt. Diesen Fall erkennst du meist am Bescheid oder an einem entsprechenden Hinweis auf der Quittung. Liegt der Preis darunter oder ist kein Festbetrag angegeben, lässt du das Feld einfach leer; dann rechnet BeihilfeBuddy wie bisher mit dem vollen Rechnungsbetrag.

Was BeihilfeBuddy damit macht

Ist ein Festbetrag hinterlegt und liegt er unter dem Rechnungsbetrag, deckelt BeihilfeBuddy die beihilfe- und pkv-fähige Basis automatisch auf diesen Betrag, für beide Kostenträger. Die Mehrkosten erscheinen in der Aufteilung als Teil des „Eigenanteil (vertraglich)", zusammen mit einem Hinweistext, der erklärt, wie viel davon reine Mehrkosten sind. Der gesetzliche Eigenbehalt (Zuzahlung) bleibt ein separates Feld und wird wie gewohnt zusätzlich berücksichtigt.

Zusammenspiel mit dem Eigenbehalt

Damit der Eigenbehalt vor Anwendung des Bemessungssatzes abgezogen wird (wie im Beispiel oben), muss in den Personen-Einstellungen unter „Medikamenten-Eigenanteil" der Schalter „Eigenleistung auf Summe anwenden" aktiviert sein. Ohne diesen Schalter zieht BeihilfeBuddy den eingetragenen Eigenanteil-Betrag direkt von der berechneten Beihilfe ab (Standardverhalten); trage dann bei „Eigenanteil Beihilfe" den bereits satz-gewichteten Anteil ein, nicht den vollen Eigenbehalt.