Pflegegeld-Monatsübersicht
Bei Kombinationspflege wird das Pflegegeld nur anteilig ausgezahlt — abhängig davon, wie viel vom Pflegesachleistungsbudget im selben Monat schon verbraucht wurde. BeihilfeBuddy hilft dir dabei, den Überblick zu behalten: welche SGB-XI-Sachleistungsrechnungen liegen vor, sind sie eingereicht, kam der Bescheid?
SGB V oder SGB XI — der Unterschied
Pflegedienste rechnen zwei unterschiedliche Leistungen ab, die auch unterschiedlich behandelt werden:
- Behandlungspflege nach SGB V (z. B. Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen) — ärztlich verordnet, läuft über die Krankenversicherung und wird nicht auf das Pflegesachleistungsbudget angerechnet. Kürzt das Pflegegeld also nicht.
- Grundpflege/Pflegesachleistung nach SGB XI (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) — läuft über die Pflegeversicherung und wird angerechnet. Bei Kombinationspflege kürzt sie damit anteilig das Pflegegeld.
Nur die zweite Art solltest du in BeihilfeBuddy als SGB-XI-Sachleistung markieren — der Info-Button neben dem Schalter fasst den Unterschied nochmal in zwei Sätzen zusammen.
Beim Erfassen markieren
Lege die Pflegedienstrechnung wie gewohnt mit der Kategorie „Pflege" an. Direkt darunter erscheint der Schalter „Sachleistungsrechnung (SGB XI)". Aktivierst du ihn, wählst du zusätzlich den Leistungsmonat — der kann vom Rechnungsdatum abweichen, etwa wenn die Rechnung erst im Folgemonat kommt. Für reine SGB-V-Rechnungen lässt du den Schalter aus.
Die Monatsübersicht
Sobald mindestens eine Rechnung als SGB-XI-Sachleistung markiert ist, erscheint oben auf dem Home-Screen ein Herz-Symbol. Es öffnet die Pflegegeld-Monatsübersicht: eine Liste aller Monate mit SGB-XI-Rechnung, je mit eigenem Status für Beihilfe und PKV (offen → eingereicht → Bescheid da → bezahlt). Ein Tipp auf einen Monat zeigt die zugehörigen Rechnungen.
Abzüge dokumentieren
Verhinderungspflege oder ein Klinikaufenthalt können das Pflegegeld zusätzlich kürzen — auch in Monaten ganz ohne eigene Sachleistungsrechnung. Über „Abzug erfassen" trägst du Betrag und Grund für den jeweiligen Monat ein. Das ist reine Dokumentation zum Nachhalten; BeihilfeBuddy berechnet die anteilige Pflegegeld-Kürzung selbst (noch) nicht automatisch.