PKV-Selbstbehalt
Viele PKV-Tarife haben einen Selbstbehalt: einen Betrag, den du pro Jahr oder pro Rechnung selbst trägst, bevor die PKV erstattet.
Drei Modi
BeihilfeBuddy unterstützt drei Varianten, die du in den Tarif-Details der Person auswählst:
- Kein Selbstbehalt: Standardeinstellung.
- Fester Jahresbetrag: z. B. 300 € Selbstbehalt pro Jahr, der von den ersten Rechnungen abgezogen wird.
- Prozentualer Anteil: z. B. 20 % jeder Rechnung, optional zusätzlich mit einem Jahresdeckel („Max./Jahr") nach oben begrenzt.
Automatische Berechnung
Reichst du eine Rechnung bei der PKV ein, zieht BeihilfeBuddy den passenden Selbstbehalts-Anteil automatisch vom PKV-Betrag ab und zeigt dir die realistische Erstattungserwartung, nicht den Bruttobetrag. Bei Medikamenten wird zusätzlich der 10 %-Eigenanteil berücksichtigt, und zwar erst auf den Betrag nach Abzug des Selbstbehalts (Reihenfolge: erst Selbstbehalt, dann Medikamenten-Eigenanteil).
Modulweise Selbstbehalte
Wer eine modulweise Konfiguration nutzt (siehe Tarif-Module), kann für ambulant, stationär und Zahn jeweils einen eigenen Selbstbehalt hinterlegen, sonst gilt ein gemeinsamer, globaler Jahres-Topf über alle Behandlungsarten.
Einzelfall-Override
Passt der automatisch berechnete Wert einmal nicht (z. B. weil die PKV abweichend abgerechnet hat), kannst du den Selbstbehalts-Anteil direkt an der jeweiligen Rechnung manuell überschreiben, der automatisch berechnete Jahres-Topf berücksichtigt diesen Override dann korrekt bei allen weiteren Rechnungen des Jahres.